Neue Kriterien zur Förderung nach KfW

3. August 2010 1 Von admin 1

Seit Juni 2010 werden nach der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009) drei unterschiedliche Haustypen von der KfW-Bank gefördert: Die Effizienzhäuser 40 und 55, das Passivhaus sowie das Effizienzhaus 70. Bei der Einstufung des Energieniveaus eines Hauses spielen der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust eine ausschlaggebende Rolle.

Der Jahres-Primärenergiebedarf ist die Menge an Energie, die ein Haus pro Jahr benötigt. Dabei wird auch die außerhalb des Hauses aufgewandte Energie berücksichtigt – von der Gewinnung oder Erzeugung bis zur Verteilung von Brennstoffen oder Ressourcen. Der Jahres-Primärenergiebedarf wird gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: kWh/m2a. In der EnEV heißt er auch „Qp“.

Der Transmissionswärmeverlust ist der Kennwert für die Qualität der Dämmung der Gebäudehülle. Er wird angegeben in „H’T“. Der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle hängt ab von ihrem Wärmedurchgangskoeffizient, dem U-Wert des Hauses und der Größe seiner Fläche.

Zur Planung der Effizienz-Häuser schreibt die EnEV das so genannte „Referenzgebäude“ vor. Der niedrige Energiebedarf eines Hauses kann durch die Kombination verschiedener Elemente zustande kommen. Die EnEV gibt in einer Tabelle für alle Bauteile wie Außenwände oder Fenster normierte Werte an. So steht das abstrakte Effizienzhaus 100 oder Referenzhaus rein auf dem Papier. Anhand dieser vorgeschriebenen Werte wird dann geplant, wie ein noch sparsameres, das förderwürdige Haus gebaut wird.

KfW- 40
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 40% und den Transmissionswärmeverlust von 55 % der Werte des Referenzgebäudes nicht überschreiten.

KfW- 55, Passivhaus
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 55% und den Transmissionswärmeverlust von 70 % der Werte des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Für die Förderung eines Passiv-Hauses darf der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh pro m² Nutzfläche und der Jahres-Heizwärmebedarf nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen. Der Jahres-Heizwärmebedarf muss aufgebracht werden, um jederzeit eine angenehme Innentemperatur zu haben. Gemessen wird er in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr: kWh/m2a.

KfW- 70
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf von 70 % und den Transmissionswärmeverlust von 85 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf bei allen KfW-Häusern der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust nach der EnEV2009 von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das Gutachten muss mit der Antragstellung eingereicht werden.

Bei Fragen zur Förderung durch die KfW
schreiben Sie einfach an info@Lehner-Haus.de.

Anlage 1 der EnEV2009, Referenzgebäude

Details zur Rolle des Sachverständigen

Alle Informationen zur Förderung: KfW-Förderbank